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Beschreibung der Pflegestufen:

Stufe I
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
 Stufe II Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerstpflegebürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich mindestens dreimal täglich
zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfachin der Woche bei der hauswirt-
schaftlichen Versorgung Hilfe benötigen.
 Stufe III
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die
Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
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