Pflegeversicherung in Deutschland     Neu : Pflegestufen Beratung! Tel. 0621 7287063

Es gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär".
Häusliche Pflege hat den Vorzug gegenüber der Pflege im Heim.

Wenn Sie selbst pflegen

ist das Pflegegeld für:


  Pflegestufe I 215 €


  Pflegestufe II 420 €


  Pflegestufe III 675 €

 

Die Leistungen richten sich nach

den drei Pflegestufen

§ 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit

 

Beschreibung der Pflegestufen:

Stufe I

Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.


Stufe II
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerstpflegebürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich mindestens dreimal täglich

zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der

Woche Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfachin der Woche bei der hauswirt-

schaftlichen Versorgung Hilfe benötigen.


Stufe III

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen,

die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die

Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche

Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

 

Ältere Menschen brauchen das Gefühl, geliebt und respektiert zu werden..